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Jugendschutz im Internet


M. Nasemann 03.12.2005

Warum der deutsche Gesetzgeber machtlos ist



Der deutsche Gesetzgeber hat das Problem des Jugendschutz erkannt und zum Schutze der Jugend die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegründet. Doch kann die KJM unsere Jugend wirklich vor fraglichen Inhalten schützen?

In Deutschland wird der Jugendschutz für die neuen Medien und das Internet durch einen Staatsvertrag geregelt. Die Einhaltung des Vertrages wurde der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übertragen. Die KJM hat also dafür Sorge zu tragen, das sich die Betreiber von Online-Diensten bzw. Webseiten an diesen Staatsvertrag halten.

In diesem Staatsvertrag wurden sehr umfassende und strenge Jugendschutzbestimmungen vereinbart. So darf auf einer deutschen Webseite keinerlei Pornografie frei zugänglich sein. Jedes Bild und jeder Text der auch nur im entferntesten an Pornografie erinnern könnte muss vor den Zugriff von Jugendlichen geschützt sein. Um diese Inhalte nun vor jugendliche Augen zu schützen bedient man sich sogenannter AVS (Adult Verification System). Will man also im deutschen Internet Menschen beim Sex zusehen, benötigt man die Zugangsdaten für solch ein AVS. Diese Zugangsdaten kosten natürlich Geld. Hinzu kommt, das es äußerst aufwendig ist, diese Zugangsdaten zu bekommen - bzw. den Altersnachweis zu erbringen.

Das hört sich jetzt vielleicht nach einem guten Jugendschutz an, bringt aber große Probleme mit sich. Beim Internet handelt es sich um ein Medium, das keine Staatsgrenzen kennt! Es ist also kein Problem, in Deutschland die Webseite eines Anbieters aus der Niederlande, Schweiz, Österreich oder eines anderem Landes aufzurufen. In diesen und den meisten anderen Ländern reicht ein Mausklick auf "Ja, ich bin 18 und will das sehn" und schon gibt es Inhalte für Erwachsene wie Pornografie und ähnliches zu sehen. Ein Niederländer wird sich nämlich kaum für das deutsche Recht interessieren. Er wird sich zwar an das Recht und die Bestimmungen seines Landes halten, aber mit Sicherheit nicht an die Jugendschutzbestimmungen von Deutschland.

Und genau hier liegt das Problem. Kaum ein Benutzer ist bereit, für ein AVS Geld auszugeben oder irgendwelche Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Er besucht einfach ein ausländische Angebot. Meist merkt der Benutzer noch nicht einmal, das er sich gerade eines ausländischen Angebotes bedient. Was für den Erwachsenen Benutzer gültig ist, sieht bei einem jugendlichen Benutzer auch nicht anders aus!


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